vermogensteilung bei scheidung so sichern sie sic ögen, das vor der Ehe erworben wurde? Grundsätzlich bleibt Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, im Eigentum des jeweiligen Ehepartners. Es fällt nicht in die Zugewinngemeinschaft, es sei denn, es wurde gemeinschaftlich genutzt oder in die Ehe eingebracht. K C Clinton Jast Dec 27, 2025